Die Beratung ist für alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Fachleute aus Mannheim kostenfrei.
Wir sind nicht verpflichtet, Eltern von Kindern und Jugendlichen darüber zu informieren, dass Du Dich bei uns angemeldet hast. Im Einzelfall würden wir natürlich mit Dir darüber sprechen, was schwierig daran ist, wenn Deine Eltern wüssten, dass Du hier bist. Der Wunsch von Dir hat in der Regel Vorrang.
Wir sind zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn andere Personen z. B. aus dem Kindergarten, der Schule, von anderen städtischen Dienststellen oder Ämtern oder Verwandte Auskunft wünschen, so erhalten sie diese erst nachdem mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen, Eltern selbst gesprochen und Sie eine eindeutige Zustimmung gegeben haben.
Nein! Zu uns kommen ganz normale Menschen, die an eigene Grenzen gestoßen sind und über ihre Fragen, Sorgen und Probleme mal mit jemandem Außenstehenden reden wollen.
Nein! Die Beratung ist eine Leistung der Stadt Mannheim und für die Ratsuchenden kostenfrei. Wir brauchen keine Überweisung, kein Krankenkassenkärtchen und keine Empfehlung.
Leider nicht! Das Angebot der Beratungsstelle bezieht sich auf alle Bürger Mannheims, aber nicht darüber hinaus. Allerdings gibt es in jeder Gemeinde, bzw. in jedem Landkreis Angebote von Erziehungsberatungsstellen, entweder in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft. Im Telefonbuch stehen die Beratungsstellen entweder unter Stadtverwaltung, oder unter AWO, Caritas oder Diakonie. Wenn es gar nicht klappt, geben wir Auskunft über zuständige Beratungsstellen im Umkreis.
In der Regel telefonisch. In allen drei Beratungsstellen der Stadt ist jeweils eine Teamassistentin zu den üblichen Bürozeiten erreichbar. Sie fragt nach einigen, wenigen Angaben, insbesondere der Telefonnummer. Nach Anmeldung ruft der/die Berater/in zurück, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Siehe auch hier.
Wir versuchen, die Wartezeit möglichst kurz zu halten. Ungefähr ¾ aller Anmeldungen hat innerhalb von 4 Wochen ihren ersten Termin in der Beratungsstelle.
Wir haben in den Beratungsstellen unterschiedliche muttersprachliche Angebote. Aktuell ist Beratung in Türkisch, Rumänisch, Polnisch und Spanisch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit eigenem Migrationshintergrund möglich. Außerdem gibt es ein fremdsprachliches Angebot in englischer Sprache.
Ja!
Nein! Wir wünschen uns eine Anmeldung durch das Kind, den Jugendlichen, den jungen Erwachsenen oder deren Eltern.
Ja, aber nicht mehr bei uns. Die Beratungsstelle war vor über 25 Jahren eine der ersten, die eine mail-basierte Beratung angeboten hatte. Mittlerweile gibt es über den Fachverband Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) ein vielfältiges Angebot von email- und chat-gestützten Beratungsformaten, die sich an Eltern und Kinder/Jugendliche getrennt richten und von Erziehungsberater*innen aus dem ganzen Bundesgebiet durchgeführt werden. Wir empfehlen allen Ratsuchenden (Kindern, Jugendlichen und Eltern) die bke-Onlineberatung.
Ja! Es gibt ein Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (das sogenannte Sozialgesetzbuch VIII), in dem sehr viele Dinge geregelt sind. Dort gibt es einen Paragraphen (§28) der festlegt, dass Erziehungsberatungsstellen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen soll.
Im Grunde (fast) alle. Persönliche Probleme (Aussehen, Ängste, schwierige Gefühle), Familiäre Schwierigkeiten (Streit mit Geschwistern, Streit mit den Eltern, Gewalt, Fragen der Mediennutzung), Probleme in der Schule (schlechte Noten, Mobbing, Schwänzen), oder im Freundeskreis (Dissen/Bashen, Liebeskummer, Gewalt, Straftaten), Erziehungsfragen (Unsicherheiten und Fragen in der Erziehung, das Gefühl keine gute Mutter/kein guter Vater sein zu können).
Nicht beraten werden Klienten, die erwachsen sind, aber keine Kinder haben (hier verweisen wir an die Ehe- und Lebensberatungsstellen), wenn ein Suchtmittelmissbrauch im Vordergrund steht (dafür gibt es Sucht- und Drogenberatungsstellen) oder wenn psychiatrische Fragestellungen vorrangig sind (dafür gibt es psychiatrische Facheinrichtungen)