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Mannheimer Elternkonsens

Wenn das Familiengericht eine Trennungs- und Scheidungsberatung empfiehlt

Was tun, wenn heftige Emotionen und Konflikte zwischen den (Ex-)Partner*innen die Nachtrennungszeit bestimmen und es immer öfter zu heftigen Auseinandersetzungen um die zukünftige Gestaltung des Lebens der getrennten Familie kommt?

Eine Möglichkeit besteht darin, sich an das Familiengericht zu wenden.

Heute wissen wir, dass insbesondere anhaltende und destruktiv geführte elterliche Trennungs- und Scheidungskonflikte einen beträchtlichen Risikofaktor für die gesunde Entwicklung von Kindern darstellen. Deswegen kooperiert das Mannheimer Familiengericht sehr eng mit Anwält*innen, den Sozialen Diensten des Mannheimer Jugendamtes sowie den Psychologischen Beratungsstellen und Verfahrensbeiständ*innen. Sie alle haben sich im Rahmen des „Mannheimer Elternkonsens“ zusammengeschlossen, um das Belastungspotential für die betroffenen Kinder so gering wie möglich zu halten.

Dabei ist es zunächst Aufgabe des Gerichtes, „in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken“. Gelingt dies nicht, weist das Gericht auf die Möglichkeiten der Beratung hin, um dort mit Hilfe von erfahrenen Berater*innen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Einigen sich die Eltern vor dem Gericht auf Inanspruchnahme einer Beratung, unterschreiben sie eine sogenannte Beratungsvereinbarung und melden sich in einer der am Mannheimer Elternkonsens beteiligten Beratungsstellen an.

https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Familiengericht

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Mannheim